Page 2 - Lärmschutz
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Gesetzliche Vorgaben
Lärm macht krank – Schädigungen sind irreversibel
EU-Richtlinie 2003/10EG hat die Auslö- Lärmexposition Massnahmen
sewerte für Präventionsmassnahmen um
LEX,8h > 80 dB(A) oder LpC,peak > 135 dB(C) Geeignete Gehörschützer bereitstellen
5 dB(A) reduziert
Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
anbieten
In Abhängigkeit von der Lärmexposition
LEX,8h ≥ 80 dB(A) oder LpC,peak ≥ 135 dB(C) Beschäftigte informieren und über die Gefahren
sind Unternehmer verpflichtet, folgende
durch Lärm unterweisen
Massnahmen zu ergreifen:
LEX,8h > 85 dB(A) oder LpC,peak > 137 dB(C) Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen
LEX,8h ≥ 85 dB(A) oder LpC,peak ≥ 137 dB(C) Lärmbereiche kennzeichnen und Zugang beschränken
Beschäftigte müssen Gehörschutz benutzen
Regelmässig Vorsorgeuntersuchungen nach G 20
veranlassen (Pflichtuntersuchung)
Tages-Lärmexpositionspegel: LEX,8h Spitzenschalldruckpegel: LpC,peak
Lärmpegel-Reduktion durch Kapselung
Mit dem KANYA Lärmschutzsystem wer-
den je nach Ausführung Lärmpegel-
Reduktionen bis zu 25 dB(A) erzielt
Typische Anwendungen:
– Lärmschutzkabinen und Trennwände
für Fertigungs- und Prüfbereiche
– Lärmschutzgehäuse für laute Anlagen
wie Vakuumpumpen, Hydraulikag-
gregate, Stanzen, Pressen, Sägen,
Vibrationsförderer, Dauerlaufprüfstän-
de, Pneumatikanlagen, Gebläse und
Sauger
Fahrbares Lärmschutz-
gehäuse mit Lüftungs-
system für eine
Vakuumpumpe
2 KANYA