Page 2 - Lärmschutz
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Gesetzliche Vorgaben









        Lärm macht krank – Schädigungen sind irreversibel



        EU-Richtlinie 2003/10EG hat die Auslö-  Lärmexposition            Massnahmen
        sewerte für Präventionsmassnahmen um
                                            LEX,8h > 80 dB(A) oder LpC,peak > 135 dB(C)  Geeignete Gehörschützer bereitstellen
        5 dB(A) reduziert
                                                                          Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
                                                                          anbieten
        In Abhängigkeit von der Lärmexposition
                                            LEX,8h ≥ 80 dB(A) oder LpC,peak ≥ 135 dB(C)  Beschäftigte informieren und über die Gefahren
        sind Unternehmer verpflichtet, folgende
                                                                          durch Lärm unterweisen
        Massnahmen zu ergreifen:
                                            LEX,8h > 85 dB(A) oder LpC,peak > 137 dB(C)  Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen
                                            LEX,8h ≥ 85 dB(A) oder LpC,peak ≥ 137 dB(C)  Lärmbereiche kennzeichnen und Zugang beschränken
                                                                          Beschäftigte müssen Gehörschutz benutzen
                                                                          Regelmässig Vorsorgeuntersuchungen nach G 20
                                                                          veranlassen (Pflichtuntersuchung)
                                            Tages-Lärmexpositionspegel: LEX,8h  Spitzenschalldruckpegel: LpC,peak




        Lärmpegel-Reduktion durch Kapselung



                                                                               Mit dem KANYA Lärmschutzsystem wer-
                                                                               den je nach Ausführung Lärmpegel-
                                                                               Reduktionen bis zu 25 dB(A) erzielt

                                                                               Typische Anwendungen:
                                                                               – Lärmschutzkabinen und Trennwände
                                                                                für Fertigungs- und Prüfbereiche

                                                                               – Lärmschutzgehäuse für laute Anlagen
                                                                                wie Vakuumpumpen, Hydraulikag-
                                                                                gregate, Stanzen, Pressen, Sägen,
                                                                                Vibrationsförderer, Dauerlaufprüfstän-
                                                                                de, Pneumatikanlagen, Gebläse und
                                                                                Sauger














                                                            Fahrbares Lärmschutz-
                                                            gehäuse mit Lüftungs-
                                                            system für eine
                                                            Vakuumpumpe

        2                                               KANYA
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